Über einen Berliner Richter, der nicht in diese Zeit gehört.


Holger Thiel ist bekannt für Willkürurteile, die zum Teil öffentlich bekannt geworden sind und hitzig debattiert wurden. Ein Großteil seiner bzw. ihrer Urteile hält die 27. Zivilkammer (Pressekammer Berlin) unter Verschluss, die Öffentlichkeit hat keinen Einblick. Dass es sich bei eklatanten Fehlbeurteilungen lediglich um einzelne Ausrutscher handeln könnte, lässt sich nach einschlägiger eigener Erfahrung mit dieser Kammer nicht bestätigen. Wie würde- und respektlos es um Holger Thiel und seine Kammer in Wirklichkeit bestellt ist, merken rechtsgläubige Menschen erst, wenn sie selbst mehrere Male dorthingeraten und willkürlich gefällte Beschlüsse oder Endurteile entgegennehmen. Die Autoren dieser Seite unterliegen seit Dezember 2020 einer strukturellen, absichtlich herbeigeführten Fehlbeurteilung, die mit der Bestätigung einer Einstweiligen Verfügung am 25.03.2021 begann und bis heute anhält. Bei dem zugrundeliegenden Thema handelt es sich um schikanöses, übergriffiges Verhalten einzelner Mitglieder einer Berliner Kirchengemeinde, und u.a. um widerrechtliches Eindringen des ehem. 1. Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats dieser Gemeinde in den privaten Lebensraum eines Dritten. Da der Beschuldigte diesen Übergriff im Nachhinein abstreitet, finden Gerichtsverfahren darüber statt. Nun verhält es sich so, dass der Beschuldigte hauptberuflich als Referent im Öffentlichen Dienst für eine im politischen Kontext aufgestellte Einrichtung in Berlin tätig ist. Von dort stammten plötzlich auch Anwesenheitslisten bzw. vielmehr Gefälligkeitsbescheide, die bescheinigen sollten, dass der Mitarbeiter am besagten Tag durchgehend in seiner Arbeitsstätte anwesend war. Dass der Referent, der dort seit vielen Jahren beschäftigt ist, zeitliche Freiheiten genießt, wurde verschwiegen. Im 2. oder 3. Quartal 2021 ließ der Referent eine schriftliche Lüge anfertigen, mit der er bereits bei den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen seiner erstatteten Anzeige wegen Übler Nachrede nicht durchdringen konnte. Aus dieser schriftlichen Lüge soll hervorgehen, dass nicht der Referent es war, der einen Brief durch widerrechtliches Eindringen in private Wohn- und Geschäftsräume überbrachte, sondern ein Kurierfahrer. Die Widersprüche allein rund um diese schriftliche Lüge herum könnten offensichtlicher nicht sein. Sie drängen sich jedem unbefangenen, klar denkenden und verständigen Menschen auf. Die schriftliche Lüge reichten der Referent und sein Prozessbevollmächtigter inzwischen sowohl in landgerichtlichen als auch kammergerichtlichen Verfahren ein. Am Landgericht Berlin, insbesondere in der Kammer von Holger Thiel, stört das jedoch niemanden, ganz im Gegenteil. Um den Ruf und die Stellung des Referenten zu schützen, denn aus Sicht von Holger Thiel sind Akademiker und im Öffentlichen Dienst tätige Menschen mehr wert als andere, erkennt die Kammer keinen noch so schlüssigen Sach- oder Rechtsvortrag der um Recht und Gerechtigkeit kämpfenden Partei an. Wer Holger Thiel auf falsche Rückschlüsse aufmerksam machen möchte, wird mit den markigen Worten “quatschen Sie nicht ständig dazwischen” sediert. Renommierte und erfahrene Juristen lässt er gegen eine breite Wand der Ignoranz laufen. Um geltendes Verfassungsrecht und Verfahrensvorschriften, zu denen z.B. auch Zeugenanhörungen zählen, schert sich Holger Thiel einen feuchten Dreck. Belastbaren, für den beschuldigten Referenten unbequeme, Meinungsäußerungen wird solange ein Tatsachenkern untergeschoben, bis Artikel 5 des Grundgesetzes nicht mehr greifen kann. Zeugen, die schon vor 2 Jahren zur Vernehmung angeboten wurden, lassen Holger Thiel und seine Kammer kategorisch außen vor. Später würde durch die Kammer behauptet werden, der Zeuge sei unglaubwürdig, da der Übergriff schon zu lange in der Vergangenheit liegt und das Erinnerungsvermögen so gut nicht sein kann. Arbeitsweisen oder Umstände, die in der Praxis nicht vorkommen, werden von Holger Thiel frei erfunden und praxistauglich gemacht, damit er, der einen Mindestbestand an Beweistatsachen schon nicht (an)erkennen will, behaupten kann, einschlägig zutreffende Beweis- und Indizienangebote seien lediglich Interpretationen und Vermutungen, mehr aber auch nicht. Schlechte Prozessausgänge werden in Aussicht gestellt und die Parteien zu einem Vergleich gedrängt. Zwischen den Zeilen liest sich “gib endlich Ruhe, du bekommst kein Recht”. Durch absichtlich herbeigeführte Fehlurteile wird die benachteiligte Partei, die unter richterlicher Missachtung geltender Gesetze mundtot gemacht werden soll, automatisch in die nächst höhere Instanz gezwungen, wodurch erhebliche finanzielle Mehrbelastungen und psychische Beschwernisse entstehen. Eine Partei, die ehrlich um ihr Recht kämpft, wird sich dem Willen eines einzelnen entrückten Richters und seiner Kammer aber nicht beugen wollen. Denn das entspricht nicht der Idee des Rechtsstaats. Einem großen Raum, in dem es jedermann möglich sein soll (und muss), Zugang zum Recht zu erhalten. Von der 27. Kammer des Landgerichts Berlin und ihrem Vorsitzenden Holger Thiel wird der Zugang zum Recht aber nicht nur erheblich erschwert, er wird der Partei, die keinen akademischen und öffentlich-dienstlichen Hintergrund hat, nahezu vollständig verwehrt und insgesamt unmöglich gemacht. Darin spiegeln sich entmenschlichende Umgangsformen der ehemals nationalsozialistisch geprägten Justiz. Frei von diesen feindseligen Denk- und Handlungsweisen sind die deutschen Gerichte bis heute nicht, NS-Juristen werden sogar noch geehrt (Vgl. Ahnengalerie Bundesarbeitsgericht). Holger Thiel ist ein tendenzreiches und entsetzliches Beispiel für Willkür im Rechtsgewand: Ein befangener, parteilicher Richter quält, schikaniert und benachteiligt einen Menschen oder eine Prozesspartei so lange, bis diese in wesentlichen Aspekten ihres Seins demoralisiert und zugrundegerichtet sein soll. Diese Gangart eines Richters bzw. eines Gerichts ist nicht nur widerwärtig, sie ist ein großer Schandfleck für Deutschland.
Berlin, am 05.04.2023


Nun wird es immer grotesker und irrsinniger. Jemand, der unbequem und äußerst kritisch gegenüber Richtern, Justizangestellten und Präsidenten auftritt, wird zum Feind erklärt, obwohl er keine Waffen trägt, nur das eigene Wort, das der Staatsmacht nicht passt. Die massiven Schikanen, die jetzt aufgefahren werden, sehen so aus: Die Geschäftsstelle der 27. Kammer, vertreten durch Frau Lefild und Frau Oppermann, gehen nicht mehr an ihr Telefon, obwohl sie genau danebensitzen. Der Rechtsuchende muss hinfahren und die Präsenz, die Pflicht ist, persönlich überprüfen. Wird das Gebäude betreten, schwärmen gleich zwei Justizmitarbeiter aus, den gefährlichen Angriff abwehren. Man erhält quasi Personenschutz. Auf Nachfrage verweigern die Mitarbeiter die Nennung ihres Namens, verweisen auf die Dienstnummer an ihrer Ausrüstung, obwohl sie verpflichtet sind, ihre Namen zu nennen. Auch möchten sie nicht den Weg zum Zimmer der Geschäftsstelle weisen, sondern präsentieren sich arrogant, wortkarg, man müsse ja selbst wissen, wohin man möchte. Die Justizmitarbeiter trotten einem hinterher, werden gefragt, ob die Verweigerung der Inbegriff ihrer Arbeit sei. Anschließend wird mit Rauswurf aus dem Gerichtsgebäude gedroht, obwohl man Prozesspartei ist und allerhand zu erledigen hat. Die Geschäftsstelle, in der alle Mitarbeitenden gerade stehen oder sitzen, ist regulär besetzt, ans Telefon wollte trotzdem niemand gehen, komisch. Alle gucken wie die Autos, wenn man plötzlich vor ihnen steht. Frau Lefild verweigert, Erklärungen an die Geschäftsstelle aufzunehmen, was grob rechtswidrig ist, denn eine Naturalpartei kann bei gewissen Anliegen ohne Anwalt agieren und jederzeit Erklärungen abgeben. Es gesellen sich neue Besserwisser hinzu und wollen einem erklären, dass man Termine bräuchte für die Geschäftsstelle, was Unsinn ist, denn die Geschäftsstellen sind täglich von 09.00 - 13.00 Uhr besetzt und Erklärungen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Auch Ablehnungsgesuche, deren Entgegennahme Frau Lefild ebenfalls verweigerte. Sie verwies an die Rechtsantragsstelle, die damit gar nichts zu tun hat. Ablehnungsgesuche, auch Mitarbeiter der Geschäftsstelle betreffend, erreichen die Kammer direkt. Fotos, die von den belästigenden Begleitern angefertigt wurden, sollten gelöscht werden (verweigert). Anschließend wird das Gericht verriegelt, der Rechtsuchende kommt nicht mehr aus dem Gebäude, der Justizmitarbeiter, der die Nennung seines Namens verweigerte, droht mit der Polizei und spricht über Funk mit ihm überstellten Personen, die ihm dann mitteilen, dass der Rechtsuchende mitsamt der legitim angefertigten Fotos aus dem Haus zu lassen sei. Das gefiel dem Offizier gar nicht. Die Schikanen müssen schließlich dokumentiert werden. Als der Rechtsuchende anmerkt, dass die Justiz sich offenbar als Übermacht sieht, die die Rechte Dritter verletzen und brechen kann wie sie will, wird wörtlich erwidert, die Justiz sei "Spielmacher". Berlin, am 07.09.2023






RiLG Frank Fahsel a.D.: Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Ich habe ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst — durch konsequente Manipulation.


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